Nachfolgend finden Sie 4 interaktive Rechner – zur Verfügung gestellt und aktualisiert durch die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V. (KÜS).
Welche Feinstaubplakette erhält Ihr Fahrzeug?
Der KÜS-Online-Rechner hilft Ihnen sofort weiter.
Dürfen Sie mit Ihrem Gespann Tempo 100 fahren?
Der Kombinationsrechner der KÜS gibt Auskunft.
Manchmal genügen Sekundenbruchteile – und es ist passiert. Plötzlich findet sich jemand unschuldig in einen Verkehrsunfall involviert. Was tun? Die folgenden Tipps des KÜS-Experten helfen Ihnen, den entstandenen Schaden so weit wie möglich zu begrenzen, Ihre Ansprüche zu sichern und unnötigen Aufwand zu vermeiden.
Wichtig ist zunächst, alle relevanten Daten zu dokumentieren. Das amtliche Kennzeichen des unfallbetroffenen Fahrzeugs wird ebenso notiert wie die Kontaktdaten des Unfallgegners und seiner Versicherung. Hat es Zeugen gegeben, so sind auch deren Kontaktdaten wichtig. Ebenso dokumentieren Fotoaufnahmen die Unfallsituation, z. B. die Position der Fahrzeuge. Heute hat schließlich fast jeder ein Mobiltelefon mit Fotofunktion dabei. Bei unklarer Schuldfrage empfiehlt es sich die Polizei hinzuzuziehen.
Sind „Bagatellschäden“ entstanden – oder sind die Unfallfolgen doch gravierender? Für den Laien ist das nicht zu beantworten. Daher empfiehlt es sich dringend, einen qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständen – z. B. von der KÜS – mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen. Mit dem Beweissicherungsgutachten des Kfz-Sachverständigen kann der Geschädigte seine Ansprüche vollumfänglich bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Der Kfz-Sachverständige ermittelt auch zuverlässig die durch den Unfall entstandene Wertminderung Ihres Fahrzeugs – ein oftmals unterschätzter Aspekt.
Achtung: Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach aktueller Rechtsprechung zum Schaden, nur bei sogenannten Bagatellschäden (geringe Beschädigung) kann die gegnerische Versicherung aufgrund der Schadenminderungspflicht die Bezahlung des Gutachtens verweigern.
Ebenso hat der Geschädigte das Recht, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zur Durchsetzung seiner Ansprüche einzuschalten. Diese Kosten gehören, wie die Sachverständigenkosten, zum Schaden dazu. Es empfiehlt sich, schnellstens mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung zu treten.